Katrin Teinzer studierte in Berlin, London und Kapstadt Rechtswissenschaften.
Sie berät und vertritt seit Mai 2017 als promovierte Volljuristin deutschlandweit Filmschaffende bei allen vor, während und nach der Produktion entstehenden arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen. 2018 absolvierte sie die Fortbildung zur Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Im Bereich des Kita- und Fördervereinsrechts berät Katrin Teinzer berlinweit Kita-Träger bei allen Fragen rund um das Kita-Finanzierungsrecht sowie der Gründung von Fördervereinen oder auch interessengerechten Optimierung bereits bestehender Vereinssatzungen.
BERATUNGSFELDER
Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
Kita-Finanzierungsrecht
Fördervereinsrecht
Kanzlei Dr. Katrin Teinzer
Auerstraße 44, D-10249 Berlin
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USt-ID: DE1455502801
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Berufshaftpflichtversicherung:
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Stresemannstraße 111
10963 Berlin
Räumlicher Geltungsbereich:
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