Trägerverantwortliche von gemeinnützigen Kita-gGmbHs oder Kita-gUGs sehen sich zunehmend dem Erfordernis ausgesetzt Kita-Fördervereine zu gründen - sei es zum Erhalt ihres besonderen gesamtpädagogischen Konzeptes trotz (Zuzahlungs)Obergrenze oder schlicht zur Realisierung einzelner nicht von der Landesfinanzierung gedeckter Projekte.
Ich unterstütze Kita-Träger bei der Wahrnehmung ihrer Interessen im Bereich der Kita-Finanzierung.
Ich biete Filmschaffenden Rechtsbeistand bei der Durchsetzung ihrer Rechte vor, während und nach Film- und Fernsehprojekten gegenüber Produktionsfirmen sowie gegenüber Arbeitsagentur, Jobcenter und Krankenkassen.
Ich berate Sie gern!
Ich gestalte und überprüfe Ihre Verträge und Satzungen!
Ich vertrete Ihre Interessen deutschlandweit gerichtlich und außergerichtlich!
Kanzlei Dr. Katrin Teinzer
Auerstraße 44, D-10249 Berlin
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